Sie vergiften die Gedanken und korrumpieren die Moral der Jugend, welche ihre Zeit damit vergeudet in gefährliche Fantasiewelten abzutauchen. So äussersten sich im 18. Jahrhundert die Kritiker der neu aufkommenden Gattung der Romane und zeigten sich äussert besorgt wegen des Einflusses des neuen Mediums auf die junge Generation. An die jungendgefährdende Wirkung von Romanen glaubt heute niemand mehr.

Dennoch hat der Luzerner Kantonsrat die Regierung mit einer Motion beauftragt, eine Standesinitiative auszuarbeiten, welche sogenannte Killergames verbieten soll.

Bekannter Abwehrreflex gegen neue Unterhaltungsformen

Die Kritik an Games passt in ein bekanntes Muster im Umgang mit neuen Formen der Unterhaltung. Im 18. Jahrhundert waren es die Romane, anfangs des 20. Jahrhunderts Filme, in den 50-er Jahren die Rock’n’Roll-Musik, in den 60-er Jahren die Hippie-Subkultur; die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Immer war es die junge Generation, die sich ins lockende Vergnügen stürzte, während die Generation der Eltern, die ihnen unbekannte angsteinflössende Unterhaltung zu verbannen suchte.

Mit dem Erwachsenwerden der jungen Generation fand das neue Medium jeweils Akzeptanz und – um den Generationen-Zyklus in Gang zu halten – wurde eine neue aufkommende Form der Unterhaltung als gefährlich gebrandmarkt.

Praktische Einwände gegen ein Verbot

Die praktischen Einwände gegen Verbote solcher Art sind bekannt. Verbote lassen sich nicht durchsetzen, weil die Inhalte aus dem Internet heruntergeladen werden können. Da die Definition, was ein Killergame ausmacht, strittig bleibt, kommt es zu einer erheblichen Abgrenzungsproblematik und als Folge zu einem Katz-und-Maus-Spiel zwischen den behördlichen Sittenwächtern und den Spielproduzenten.

Zurück zu einer einfachen liberalen Grundhaltung

Viel schwerer wiegt jedoch der Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Die Motion fordert ein generelles Verbot  solcher Spiele, also explizit auch für Erwachsene. Es ist nicht zulässig, dass unter dem Denkmantel des Jugendschutzes mündigen Bürgern sozial erwünschtes Verhalten aufgezwungen wird. Wenn die erwachsene Gamerin in den eigenen vier Wänden nicht mehr ihrem Vergnügen nachgehen darf, dann ist dies ein – aus liberaler Sicht nur schwer zu rechtfertigender - Eingriff in die Freiheit des Einzelnen.

Computerspiele gehören in das Reich der Fiktion. In der Realität haben die FDP.Die Liberalen in Luzern mit dem Referendum gegen das Gesellschaftsgesetz erfolgreich gezeigt, an welchem einfachen Massstab sich gelebter Liberalismus misst: „Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen. “ (Montesquieu)